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Arbeitsrecht

Unsere Expertise und Erfahrung im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts umfasst langjährige Beratungstätigkeit sowohl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Von der größeren Kapitalgesellschaft bis zu kleinen KMU und Start-Ups, von Vorständen/Geschäftsführern bis zum einfachen Arbeiter, stehen wir unseren Mandanten für konzise Beratung und Erarbeitung von maßgeschneiderten Lösungen zur Verfügung.

Wir beraten unsere Mandanten sowohl vor (zB Prüfung und Erstellung von Dienstverträgen), während (bei Konflikten während des Dienstverhältnisses), als auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (etwa bei Entlassungen, gerichtlichen Verfahren, usw) sowie bei Fragen in der Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses (etwa bei Vorliegen von Konkurrenzklauseln bzw Wettberwerbsverboten).

Unsere Leistungen:

  • Errichtung und Prüfung von Dienstverträgen, inklusive Geschäftsführungs- und Vorstandverträgen
  • Beratung bei allen anfallenden Fragen bei einem laufenden Dienstverhältnis
  • Prüfung des Vorliegens von Entlassungsgründen
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten sowie vor Behörden
  • Beratung in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts
  • Erarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Umgründungen, Unternehmenstransaktionen
  • Internationales Arbeitsrecht, etwa bei Entsendungen ins Ausland
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftsorganen in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Vertretung und Beratung in sozialrechtlichen Verfahren

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Arbeitsrechts:

Mag. Maximilian Fritz vertritt und berät laufend Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Expertise hat er sich durch seine umfassende arbeitsrechtliche Beratungstätigkeit sowohl von größeren Unternehmen und Arbeitnehmern erworben.

Mag. Maximilian Fritz ist mit allen Aspekten des Arbeitsrechts bestens vertraut und berät Sie in sämtlichen Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts.