„Über den Tod spricht man nicht!“ - Speziell von älteren Menschen bekommt man immer wieder Sätze wie diesen zu hören, wenn sie darauf angesprochen werden, ob sie entsprechende Vorsorge für den Fall des Falles getroffen haben.
„Beim Erben lernt man die Leute kennen.“ – Damit Erbstreitigkeiten vermieden werden können, die nicht nur massive Kosten sondern auch zwischenmenschliche Zerwürfnisse zur Folge haben können, sollte möglichst zu Lebzeiten bereits die Erbfolge und der Nachlass bereits umfassend geregelt und entsprechende Vermögensverfügungen vorgenommen werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass präventiv sehr viel Ärger und Kosten vermieden werden kann und kein potentieller Erbe sich dann benachteiligt fühlt. Außerdem wird sichergestellt, dass dem Willen des Erblassers zur Gänze gefolgt wird.
Wir beraten Sie und (falls gewünscht) Ihre Familienmitglieder umfassend über die besten und kostengünstigsten Lösungen für Sie und Ihre Angehörigen, sodass Ihrem Willen absolut entsprochen wird.
Unsere Leistungen:
Ihr Ansprechpartner im Bereich des Erbrechts und Vermögensnachfolge:
Bei Mag. Martin Gürtler sind Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts und der Vermögensnachfolge richtig. Er hat sich unter anderem auf diese Fachgebiete spezialisiert und berät laufend Einzelpersonen und Familien in diesen Bereichen und entwirft maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall.
Sollten andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise Unternehmen, von der erbrechtlichen Frage betroffen sein, so werden diese von Mag. Maximilian Fritz betreut.
RechtsanwaltMag. Martin Gürtler
RechtsanwaltMag. Maximilian Fritz